WpÜG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 52 WpÜGBeteiligte am BeschwerdeverfahrenWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz · Abschnitt 7 § 51§ 53 An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind der Beschwerdeführer und die Bundesanstalt beteiligt.