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Dieses Gesetz setzt die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) um, definiert Zuständigkeiten und trifft ergänzende sowie konkretisierende Regelungen. Zweck dieses Gesetzes ist, eine flächendeckende Wärmeplanung im Saarland einzuführen. Dadurch soll ein Beitrag zu einer effizienten, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung sowie zum Klimaschutz geleistet werden.