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u. (2)
... Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
bis (6)
(aufgehoben)
a (49) (50)
= (2) + (3)
(weggefallen)
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.