Erwägungsgrund 9 31996R2223
Die Gemeinschaft arbeitet in einer für beide Seiten vorteilhaften Weise mit Drittländern zusammen, insbesondere mit den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Die Gemeinschaft arbeitet in einer für beide Seiten vorteilhaften Weise mit Drittländern zusammen, insbesondere mit den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).