§ 36 Abs. 1 Nr. 2 WStGTaten von Soldaten mit höherem Dienstgrad
im Dienst dessen Vorgesetzter ist
§ 1 Abs. 2 WStGGeltungsbereich
Es gilt auch für Straftaten, durch die militärische Vorgesetzte, die nicht Soldaten sind, ihre Pflichten verletzen (§§ 30 bis 41).
§ 45 Nr. 1 WStGPflichtverletzung bei Sonderaufträgen
sich außerstande setzt, den Auftrag pflichtgemäß zu erfüllen,
§ 41 Abs. 4 WStGMangelhafte Dienstaufsicht
Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 48 Abs. 1 WStGVerletzung anderer Dienstpflichten
Für die Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über stehen Offiziere und Unteroffiziere den Amtsträgern und ihr Wehrdienst dem Amt gleich.