§ 14 Nr. 2 WStHAusbVPrüfungsbereiche
Herstellen von Werksteinen,
§ 9 Abs. 1 StmStbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstückes aus Naturwerkstein statt.
§ 16 Abs. 1 Nr. 4 WStHAusbVPrüfungsbereich Herstellen von Werksteinen
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsprobe zu begründen.
§ 17 Abs. 1 Nr. 2 WStHAusbVPrüfungsbereich Terrazzo- und Werksteintechnik
Terrazzi und Werksteine herzustellen,
§ 5 Abs. 3 BestAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Warenkundliche Aufgaben und grabtechnische Arbeiten statt.