§ 14 WStHAusbV
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Bearbeiten von Oberflächen,
2.
Herstellen von Werksteinen,
3.
Terrazzo- und Werksteintechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Bearbeiten von Oberflächen,
Herstellen von Werksteinen,
Terrazzo- und Werksteintechnik sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde.