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Spätestens acht Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit wählt der Beirat einen Wahlausschuss aus drei Nutzerinnen oder Nutzern aus, der die neue Wahl eines Beirats organisiert. Der Wahlausschuss wird bei seiner Aufgabe von der Einrichtungsleitung und vom Beratungsgremium unterstützt.
Der Wahlausschuss bestimmt darüber, ob in einer Wahlversammlung oder im schriftlichen Verfahren gewählt werden soll. Er teilt allen Nutzerinnen und Nutzern rechtzeitig (spätestens vier Wochen vorher) den Ort und den Zeitpunkt der Wahl sowie die Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten mit.
Gibt es keinen Beirat oder wählt der Beirat nicht spätestens acht Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit drei Nutzerinnen und Nutzer für den Wahlausschuss aus oder steht keine Nutzerin oder kein Nutzer für den Wahlausschuss zur Verfügung, muss die Einrichtungsleitung die Wahl nach den Grundsätzen dieser Verordnung durchführen.
Die Einrichtungsleitung hält bei einer Wahl die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, den Ablauf des Wahlverfahrens und das Wahlergebnis schriftlich fest und teilt dies der zuständigen Behörde mit. Kann kein Beirat gewählt werden, hat sie auch das unter Angabe der Gründe der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Der Wahlausschuss informiert die Nutzerinnen und Nutzer durch einen Aushang am schwarzen Brett oder andere geeignete Mittel über das Ergebnis der Wahl und lädt den Beirat innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl zur ersten Sitzung ein.
Die Bewohnervertretung bestellt spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit drei Wahlberechtigte nach § 9 Absatz 1 als Wahlausschuss, die aus ihrer Mitte die…
Der Wahlausschuss fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Wahlleitung als Vorsitzende oder Vorsitzender den…
Der Wahlausschuss bestimmt Ort und Zeitpunkt der Wahl und informiert die Bewohnerinnen und Bewohner über die bevorstehende Wahl. Der Wahltermin ist mindestens…
Die Wahlleitung bestimmt Ort und Zeit der Sitzungen und lädt die Mitglieder des Wahlausschusses schriftlich oder elektronisch zu den Sitzungen ein. Die…
Der Beirat wird in geheimer Wahl gewählt. Wahlvorschläge können von den Nutzerinnen und Nutzern, ihren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreterinnen und…
Der Wahlausschuss hat spätestens fünf Monate vor dem Wahltag insbesondere bekannt zu machen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.