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Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter sind vorbehaltlich weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche der Nutzerinnen und Nutzer verpflichtet,
alle Interessierten über ihr Leistungsangebot nach Art, Umfang und Preis in geeigneter Weise zu informieren,
die Nutzerinnen und Nutzer schriftlich über vorhandene Beratungs- und Beschwerdestellen, einschließlich der zentralen Monitoring- und Beschwerdestelle und bestellter Ombudspersonen sowie weiterer auch externer und trägerneutraler Beschwerde- und Beratungsangebote in für die Nutzerinnen und Nutzer geeigneter und verständlicher Weise, zu informieren,
die aktuellen Prüfberichte über Regelprüfungen der Aufsichtsbehörde an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder auszulegen sowie die Prüfberichte über Regelprüfungen der letzten drei Jahre zur Einsichtnahme durch die gegenwärtigen oder künftigen Nutzerinnen und Nutzer oder von ihnen beauftragte Personen bereitzuhalten,
den aktuellen Prüfbericht über Regelprüfungen der Aufsichtsbehörde gegenwärtigen sowie künftigen Nutzerinnen und Nutzern, den Mitwirkungsgremien, Vertrauenspersonen und der zentralen Monitoring- und Beschwerdestelle und bestellten Ombudspersonen auf Wunsch in Kopie auszuhändigen und
Nutzerinnen und Nutzern oder ihren Vertreterinnen und Vertretern Einblick in die Dokumentation der Betreuungsleistungen zu gewähren und ihnen erforderliche Kopien der im Einzelfall erforderlichen Teile der Dokumentation unentgeltlich zu überlassen.
Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben ein Beschwerdeverfahren sicherzustellen. Dieses muss mindestens beinhalten:
die Information der Nutzerinnen und Nutzer über ihr Beschwerderecht einschließlich eines Hinweises auf die Erreichbarkeit der zuständigen Behörde,
die Benennung der für die Bearbeitung der Beschwerden verantwortlichen Person,
die Bestimmung einer angemessenen Bearbeitungsfrist und
die geeignete Dokumentation und Auswertung der Beschwerden und der Art ihrer Erledigung.
Verfahren für interne Beschwerden von Verbrauchern oder anderen interessierten Parteien über Kreditvermittler sowie gegebenenfalls Möglichkeiten der…
der Informationsaustausch, die Beratung und Unterstützung der kommunalen Ombudspersonen und
die Nutzungsart, die allgemeine Leistungsbeschreibung, die Konzeption der Einrichtung sowie das vorgesehene Qualitäts- und Beschwerdeverfahren,
der Einrichtung. Die zuständige Behörde kann weitere Angaben verlangen, soweit sie zur zweckgerichteten Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Die zuständigen Behörden informieren und beraten Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über die Rechte und Pflichten der Leistungsanbieterinnen und…
Die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter sind verpflichtet, in Leistungsangeboten begangene sexuelle Übergriffe und Gewalttaten unverzüglich der nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.