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Das für Pflege und Eingliederungshilfe zuständige Ministerium richtet eine zentrale Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention, Beobachtung und Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung von freiheitsentziehenden Unterbringungen und freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 8a ein. Die Monitoring- und Beschwerdestelle arbeitet unabhängig und ist fachlich nicht weisungsgebunden. Zu den Aufgaben gehören insbesondere
die Entgegennahme, Auswertung und Berichterstattung über Maßnahmen nach § 8a in Einrichtungen nach diesem Gesetz,
der Informationsaustausch, die Beratung und Unterstützung der kommunalen Ombudspersonen und
Die Kreise und kreisfreien Städte sollen Ombudspersonen bestellen. Bei der Wahl geeigneter Personen können örtlich tätige Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen älterer oder pflegebedürftiger Menschen oder von Menschen mit Behinderungen sowie aus Selbsthilfeorganisationen von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität um Vorschläge gebeten werden. Die Ombudspersonen vermitteln auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern und Nutzerinnen und Nutzern beziehungsweise Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote nach diesem Gesetz. Die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter sind verpflichtet, die Wahrnehmung der Aufgaben der Ombudspersonen zu ermöglichen und ihnen zu den üblichen Geschäftszeiten den Zutritt zu den gemeinschaftlichen Räumen zu gewähren. Ombudspersonen kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
die Nutzerinnen und Nutzer schriftlich über vorhandene Beratungs- und Beschwerdestellen, einschließlich der zentralen Monitoring- und Beschwerdestelle und…
Aufgabe der Ombudsstelle ist es, Personen, die sich an sie wenden, durch Information und Beratung zu unterstützen. Sie wirkt darauf hin, dass Streitigkeiten…
Die Ombudstelle beteiligt die Monitoringstelle nach § 11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 442) in der jeweils…
Die Ombudsstelle nach § 10d Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit…
Die Ombudsstelle stellt dem für die Belange von Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium alle gemäß Anhang II des…
Die Ombudsstelle unterhält eine Website, auf der mindestens diese Verordnung, das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.