§ 16 Abs. 15 WuSolvVZuordnung von KSA-Positionen zu KSA-Forderungsklassen
Der KSA-Forderungsklasse überfällige Positionen ist jede KSA-Position zuzuordnen, wenn der zugrunde liegende Zahlungsanspruch mehr als 90 aufeinander folgende…
§ 14 Abs. 2 WuSolvVErmittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte für Adressenausfallrisikopositionen
Für jede KSA-Position, die keine Verbriefungsposition ist, ist ihr risikogewichteter KSA-Positionswert als das Produkt aus ihrem nach den §§ 17 bis 34 zu…
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 WuSolvVErmittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken
den für alle Adressenausfallrisikopositionen, die keine Verbriefungspositionen sind, nach § 14 Absatz 2 ermittelten risikogewichteten KSA-Positionswerten und
§ 44 Abs. 1 WuSolvVKSA-Konversionsfaktor
Der KSA-Konversionsfaktor beträgt 100 Prozent, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes geregelt ist.