§ 3 Abs. 7 SächsJagdGSächsisches Jagdgesetz
Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet, bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten (Wildmonitoring)…
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 LFGBLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
die Entnahme der Proben zu ermöglichen.
§ 54 Abs. 1 GeflPestSchVVerordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Zur Erkennung der Geflügelpest bei Wildvögeln haben Jagdausübungsberechtigte Die zuständige Behörde kann die Untersuchung anderer Wildvögel anordnen, soweit…
§ 3a TollwV 1991Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut
Die zuständige Behörde hat virologisch auf Tollwut zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Zur Durchführung dieser Untersuchung haben…
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e TierSeuchMeldVVerordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren
Jagdausübungsberechtigte,