§ 13 GBWiederhVVerordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden
Das Verfahren nach dieser Verordnung ist kostenfrei.
§ 38 Abs. 1 VermGGesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Das Verwaltungsverfahren einschließlich des Widerspruchsverfahrens ist kostenfrei.
§ 4 Abs. 8 JVEGGesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
Die Verfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
§ 33 Abs. 9 RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Verfahren über den Antrag ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet; dies gilt auch im Verfahren über die Beschwerde.
§ 59 Abs. 3 FamGKGGesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
Die Verfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.