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Der Präsident und die Mitglieder des Schiedsgerichts erhalten eine Sitzungsentschädigung, deren Höhe durch einvernehmliche Regelung der Vertragsparteien festgelegt wird.
Jede Vertragspartei trägt die Sitzungsentschädigung der Schiedsgerichtsmitglieder, die von ihr ernannt sind. Die Sitzungsentschädigung des Präsidenten und die sonstigen Kosten tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schiedsstelle erhält für notwendige Barauslagen und für Zeitaufwand von der Geschäftsstelle einen Pauschbetrag, dessen…
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schiedsstelle erhält für notwendige Barauslagen und für Zeitaufwand von der Geschäftsstelle eine pauschale…
Der Vorsitzende erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung für jedes Schiedsverfahren inklusive der Reisekosten, deren Höhe die beteiligten Organisationen zu…
Die oder der Vorsitzende erhält als Aufwandsentschädigung für jedes Verfahren einen Pauschalbetrag in Höhe von 800 Euro. Sachaufwendungen sind gesondert zu…
Die oder der Vorsitzende erhält als Aufwandsentschädigung für jedes Verfahren einen Pauschalbetrag in Höhe von 800 Euro. Sachaufwendungen sind gesondert zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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