II. WZG§4EFTA/FINBekAuf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 desselben Gesetzes wird ein amtliches Prüf- und Gewährzeichen für die Sicherheit elektrischer Geräte bekanntgemacht, das in…
Anlage 1 WZG§4EFTA/FINBek(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1994, 3014)
Anlage WZG§4MEXBekBekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(Inhalt: Nicht darstellbares Prüf- und Gewährzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1984, 652)
Anlage 1 WZG§4CANBekBekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(Inhalt: Nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen, Fundstelle: BGBl I 1986, 2095)
Anlage WZG§4ITABekBekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 1962, 480) (Inhalt: nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen)