§ 38 Ärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragsärzte
Über gebührenpflichtige Anträge wird erst nach Entrichtung der nach § 46 zu zahlenden Gebühr verhandelt. Wird die Gebühr nach Anforderung nicht innerhalb der…
§ 45 Abs. 1 Zahnärzte-ZVDer Widerspruch gilt als zurückgenommen, wenn die Gebühr nach § 46 nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtet ist. Die Zahlungsfrist und die Folgen ihrer…
§ 45 Abs. 1 Ärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragsärzte
Der Widerspruch gilt als zurückgenommen, wenn die Gebühr nach § 46 nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtet ist. Die Zahlungsfrist und die Folgen ihrer…
Art. 26 Abs. 2 32012R0528VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die bewertende zuständige Behörde teilt dem Antragsteller die nach Artikel 80 Absatz 2 zu zahlenden Gebühren mit und lehnt den Antrag ab, wenn der Antragsteller…
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
der Antrag nicht fristgerecht gestellt worden ist,