§ 39 Abs. 2 Ärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragsärzte
Die vom Zulassungsausschuß herangezogenen Sachverständigen und Auskunftspersonen erhalten eine Vergütung oder Entschädigung entsprechend dem Justizvergütungs-…
§ 45 Abs. 3 Zahnärzte-ZVDie Vorschriften der §§ 36 bis 43 gelten entsprechend.
§ 35 Abs. 2 Zahnärzte-ZVDie Vorschriften des § 34 gelten entsprechend.
§ 34 Abs. 1 Zahnärzte-ZVDer Zulassungsausschuß besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus je drei Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen sowie aus Stellvertretern in der…
§ 46 Abs. 3 Nr. b) Zahnärzte-ZVdie Gebühren nach Absatz 1 Buchstaben b und c und Absatz 2 Buchstaben a und b an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses,