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Im Prüfungsbereich „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Anliegen von Patientinnen und Patienten zu erfassen und lösungsorientiert zu bearbeiten,
Patientinnen und Patienten aufzunehmen, bei der Anamneseerhebung zu unterstützen und dabei rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz und zur ärztlichen Schweigepflicht, einzuhalten,
Maßnahmen zur Vorsorge sowie zur Durchführung und Nachsorge zahnärztlicher Behandlungen adressatengerecht zu erläutern,
Leistungen für die Abrechnung zu erfassen und dabei rechtliche Regelungen zu berücksichtigen und
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweisen zu begründen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Patientenbetreuung und -beratung,
die Behandlung des Patienten oder der Patientin.
„Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.
mit Patientinnen und Patienten situations- und adressatengerecht zu kommunizieren,
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.„Durchführen von Hygienemaß- nahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ mit 25…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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