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Im Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
aufgabenbezogene Anforderungen zu analysieren und Arbeitsprozesse zu strukturieren,
Arbeitsschritte zu planen und Arbeitsmittel auszuwählen,
Hygienemaßnahmen für diagnostische und therapeutische zahnmedizinische Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen, dabei die erforderliche Patientensicherheit zu gewährleisten,
Verfahren zur rechtskonformen Aufbereitung von Medizinprodukten auf Grundlage von Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Wirkungsweisen auszuwählen,
die Aufbereitung von Medizinprodukten vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten,
durchgeführte Maßnahmen zu bewerten, Medizinprodukte freizugeben und zu dokumentieren und
Vorgaben zur Qualitätssicherung, zum Umweltschutz sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit einzuhalten.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Medizinprodukte aufbereiten und freigeben,
die vierte Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 9 „In der medizinischen Fachsprache berufsbezogen…
In der Prüfung in Hygiene und Bakteriologie hat der Prüfling ausreichende Kenntnisse der für den Zahnarzt wichtigen Gebiete der Hygiene, der Bakteriologie und…
im Prüfungsbereich Behandlungsassistenz:Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er im Bereich der Diagnostik…
„Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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