§ 12 ZahnmedAusbVPrüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 7 ZahnmedAusbVInhalt des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZahnmedAusbVPrüfungsbereich „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweisen zu begründen.
§ 9 Abs. 1 ZahnmedAusbVPrüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“
Im Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,