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In einem Prüfungsgespräch dürfen nicht mehr als vier antragstellende Personen gleichzeitig von derselben Prüfungskommission geprüft werden. § 22 gilt entsprechend.
Die Kenntnisprüfung wird in deutscher Sprache abgelegt.
Über den Verlauf der Kenntnisprüfung ist für jede antragstellende Person eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 22 anzufertigen. Aus der Niederschrift muss Folgendes ersichtlich sein: Wenn eine schriftliche Behandlungsplanung zu erstellen war, ist diese der Niederschrift beizufügen.
der Gegenstand des Prüfungsgesprächs,
die erbrachten praktischen Prüfungsleistungen,
das Bestehen oder das Nichtbestehen der einzelnen Abschnitte der Kenntnisprüfung,
die tragenden Gründe für das Bestehen oder das Nichtbestehen der einzelnen Abschnitte der Kenntnisprüfung und
schwere Unregelmäßigkeiten, sofern diese vorgekommen sind.
Wurde die Kenntnisprüfung nicht bestanden, vermerkt die Prüfungskommission in der Niederschrift, ob und unter welchen Auflagen eine zahnärztliche Tätigkeit ohne Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, insbesondere der gesundheitlichen Belange von Patienten und Patientinnen, möglich ist.
Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnen.
Die der Prüfungskommission vorsitzende Person leitet die Niederschrift der nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde zuständigen Behörde zu.
sofern ein mündlicher Abschnitt abzulegen war, der Gegenstand des Prüfungsgesprächs,
einem schriftlichen Abschnitt,
In der Kenntnisprüfung hat die antragstellende Person zu zeigen, dass sie über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch in der zahnärztlichen…
Die nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde zuständige Behörde kann zur Durchführung der Kenntnisprüfung die regulären…
in der Fächergruppe Zahnerhaltung etwa zwei Stunden und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.