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Im praktischen Prüfungselement wird der oder die Studierende anhand standardisierter Ausbildungssituationen in jedem Fach des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung geprüft.
Im Fach Zahnärztliche Prothetik hat der oder die Studierende praktische Fertigkeiten in drei standardisierten Ausbildungssituationen nachzuweisen. Diese Ausbildungssituationen umfassen in der Regel jeweils eine festsitzende, eine abnehmbare und eine provisorische Versorgung. Bei der Ausführung der Versorgung liegt der Schwerpunkt auf den zahnärztlichen Behandlungsschritten.
Im Fach Kieferorthopädie hat der oder die Studierende praktische Fertigkeiten durch die Herstellung eines präventionsorientierten kieferorthopädischen Behandlungsgerätes nachzuweisen.
In der Fächergruppe Zahnerhaltung hat der oder die Studierende
im Fach Endodontologie praktische Fertigkeiten in der endodontischen Behandlung nachzuweisen, die in der Regel eine Wurzelkanalbehandlung umfasst,
im Fach Kinderzahnheilkunde praktische Fertigkeiten in der Prävention und Restauration in der ersten Dentition oder in der jugendlich bleibenden Dentition nachzuweisen, in der Regel durch
Legen einer Füllung,
Anfertigen einer Krone in der ersten Dentition und
Durchführung einer Fissurenversiegelung,
Das praktische Prüfungselement dauert Ein Prüfungstag dauert in der Regel acht Stunden. Von Satz 2 kann abgewichen werden, wenn der oder die Studierende den Nachweis der praktischen Fertigkeiten nach Absatz 2 bis 5 bereits in einer kürzeren Zeit erbringen konnte.
im Fach Zahnärztliche Prothetik vier Tage,
im Fach Kieferorthopädie einen Tag,
im Fach Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie einen halben Tag und
in der Fächergruppe Zahnerhaltung vier Tage.
im Fach Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zwei Tage,
der Verlauf der Prüfung und
der Verlauf der Prüfung,
das Fach Oralchirurgie,
Klinische Werkstoffkunde,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.