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Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung umfasst die folgenden Fächer: Er umfasst außerdem die folgenden Querschnittsbereiche:
Pharmakologie und Toxikologie,
Pathologie,
Hygiene, Mikrobiologie und Virologie,
Innere Medizin,
Dermatologie und Allergologie.
Notfallmedizin,
Schmerzmedizin,
Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen,
Klinische Werkstoffkunde,
Orale Medizin und systemische Aspekte,
Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich,
Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie,
Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin,
Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin.
Im schriftlichen Teil hat der oder die Studierende schriftlich gestellte Prüfungsfragen unter Aufsicht zu beantworten (Aufsichtsarbeit). Er oder sie hat die aus seiner oder ihrer Sicht im Sinne der Aufgabenstellung richtige Prüfungsantwort anzugeben. Der schriftliche Teil kann auch rechnergestützt durchgeführt werden.
Die Prüfungsfragen müssen auf die Kenntnisse abgestellt sein, die für den Zahnarzt und die Zahnärztin allgemein erforderlich sind, und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen.
Der schriftliche Teil findet an einem Tag statt. Er dauert fünf Stunden.
der Verlauf der Prüfung,
die Grundsätze und Grundlagen der Fächergruppen und des Faches Zahnmedizinische Propädeutik beherrscht,
der Gegenstand der Prüfung,
einem schriftlichen Abschnitt,
der Gegenstand der Prüfung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.