§ 108 ZApprOSchriftlicher Abschnitt
Im schriftlichen Abschnitt der Kenntnisprüfung hat die antragstellende Person unter Aufsicht eine schriftliche Behandlungsplanung für eine Befundsituation zu…
Anlage 21 ZApprO(zu § 97 Absatz 2 Satz 1) Niederschrift über die Eignungsprüfung nach § 2 Absatz 2 Satz 7 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 986 - 987) | | | --- | | Herr/Frau ............................................ | | geboren am ................................. in…
§ 112 Abs. 2 ZApprODurchführung der Kenntnisprüfung
Über den Verlauf der Kenntnisprüfung ist für jede antragstellende Person eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 22 anzufertigen. Aus der Niederschrift…
§ 5 Abs. 2 HeilBGlWÜGDV SLVerordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Überprüfung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes in den akademischen Heilberufen Vom 9. Mai 2005
Die Prüfung orientiert sich an den §§ 40 ff. Approbationsordnung für Zahnärzte und besteht aus einem schriftlich-mündlichen sowie einem praktischen Teil. Die…
§ 117 Abs. 1 Nr. 3 ZApprOVersäumnis
die Behandlungsplanung im schriftlichen Abschnitt nicht oder nicht rechtzeitig abgibt.