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Die Sachverständigenkommission setzt sich aus zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern der zahnärztlichen Prüfung nach §§ 4, 32 Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 (BGBl. I S. 37), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776), in der jeweils geltenden Fassung sowie zwei Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzten zusammen.
Die Prüfung orientiert sich an den §§ 40 ff. Approbationsordnung für Zahnärzte und besteht aus einem schriftlich-mündlichen sowie einem praktischen Teil. Die Behandlungsplanung ist Teil der mündlichen Prüfung. Bei einem Approbationsbewerber oder einer Approbationsbewerberin im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde[4] hat sich die Prüfung auf die vom Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz festgestellten Bereiche, in denen die Ausbildung hinter der im Zahnheilkundegesetz und in der Approbationsordnung für Zahnärzte geregelten Ausbildung zurückbleibt, zu beschränken.
Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Modelle, prothetische Arbeiten, Röntgenbilder etc. können zur Prüfung hinzugezogen werden. Bei der Behandlungsplanung hat die Kandidatin oder der Kandidat aufgrund der vorhandenen Modellunterlagen, des Röntgenbefunds, des PA-Status und unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel mindestens zwei Behandlungsvorschläge zu entwickeln und schriftlich zu begründen. Die Behandlungsplanung wird im Rahmen der theoretischen Prüfung geprüft.
In der praktischen Prüfung hat die Kandidatin oder der Kandidat unter simulierten Bedingungen einer Zahnarztpraxis einschließlich des Hilfspersonals zahnärztliche Leistungen zu erbringen. Die praktische Überprüfung sollte die nachstehenden oder vergleichbare Verrichtungen beinhalten: Für die Erbringung der praktischen Leistung stehen dem Bewerber maximal acht Stunden zur Verfügung. Die Prüfung soll in der Regel an einem Tag abgelegt werden.
konservierende Maßnahmen
Präparation mindestens einer MOD-Kavität im Seitenzahngebiet und Füllen mit plastischem Material
Präparation und Legen mindestens einer Composite-Füllung (approximal) im Frontzahngebiet
Endodontische Behandlung eines natürlichen Zahnes zusammen mit den üblichen Maßnahmen wie Trepanation, Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelfüllung;
Prothetik
Präparation und Abformung mindestens für eine Verblendkrone, temporäre Versorgung des präparierten Zahnes
Präparation und Abformung mindestens für eine Teilkrone
einfache zahntechnische Arbeit;