ZDF-StV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 13 ZDF-StVAuskunftspflichtZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV)* § 12§ 14 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Anstalt hat auf Verlangen Namen und Dienstanschrift des Intendanten oder der sonstigen für Angebote Verantwortlichen mitzuteilen.