§ 6 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes…
§ 78 Abs. 2 ZDGEntsprechende Anwendung weiterer Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, stehen der Zivildienst und der freiwillige zusätzliche Zivildienst bei Anwendung der Vorschriften des…
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 ZDGAnerkennung von Beschäftigungsstellen
sie die Gewähr bietet, dass Beschäftigung, Leitung und Betreuung der Dienstleistenden dem Wesen des Zivildienstes entsprechen; eine Beschäftigung entspricht…
Art 12a Abs. 3 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu…
§ 2 Abs. 3 SBGSoldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Die Wahrnehmung von Rechten und die Erfüllung von Pflichten nach diesem Gesetz gelten als Dienst im Sinne des § 42 des Soldatenversorgungsgesetzes oder als…