§ 1 Abs. 1 ZDVGGesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Die Beteiligung der Zivildienstleistenden (Dienstleistenden) in dienstlichen Angelegenheiten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes soll zu einer…
Eingangsformel ZDVWahlV 2Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes vom 16. Januar 1991 (BGBl. I S. 47, 53), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b des…
§ 62b Abs. 2 ZDGAnhörung
Die Beteiligung des Vertrauensmannes bei der Ahndung von Dienstvergehen richtet sich nach § 22 des Gesetzes über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden…
§ 36 Abs. 4 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
Die Vertrauensperson der Zivildienstleistenden kann an Sitzungen des Personalrats beratend teilnehmen, wenn Angelegenheiten behandelt werden, die auch…
§ 6 ZDVGGesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Erleidet ein Dienstleistender anläßlich der Wahrnehmung von Rechten oder der Erfüllung von Pflichten nach diesem Gesetz durch einen Unfall eine gesundheitliche…