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Die Dienststellen können mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben beauftragt werden. Werden Stellen der Länder beauftragt, so handeln diese im Auftrag des Bundes.
Mit ihrem Einverständnis können mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben beauftragt werden Die Verwaltungskosten können in angemessenem Umfang erstattet werden.
Verbände für die ihnen angehörenden Beschäftigungsstellen,
Länder für die Beschäftigungsstellen bei den ihrer Aufsicht unterstehenden öffentlich-rechtlichen Trägern.
Die Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger können mit ihrem Einverständnis mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragt werden. Die hierdurch entstehenden…
Zivildienstleistende das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
In der Kooperationsvereinbarung kann insbesondere geregelt werden, dass eine Gebietskörperschaft oder örtliche öffentliche Stelle Aufgaben einer anderen…
Das Bundesamt übermittelt personenbezogene Daten eines Zivildienstpflichtigen, den es zum Zivildienst heranzieht, an die Beschäftigungsstelle, soweit dies für…
Die Anstalt kann nach Absatz 1 insbesondere folgende Verwaltungsaufgaben (Verwaltungshilfsdienstleistungen) übertragen: – die Aufgaben auf dem Gebiet der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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