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Die örtliche Durchführung des Zensus 2022 obliegt den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken nehmen die ihnen nach Absatz 1 obliegenden Aufgaben als staatliche Auftragsangelegenheit wahr. Sie richten im zeitlich und sachlich erforderlichen Umfang Erhebungsstellen ein.