ZensVorbG 2022 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 17 ZensVorbG 2022InkrafttretenGesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022 · Abschnitt 3 § 16aDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 16a