§ 15 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Weitere Verwendung von Angaben aus dem SteuerungsregisterZitatstelleDer Anschriftenbestand nach § 4 darf verwendet werden, um das dauerhafte Anschriftenregister nach § 13 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetzes…Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
§ 3 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Aufbau eines anschriftenbezogenen SteuerungsregistersZitatstelledem Anschriftenbestand nach § 4,Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
§ 6 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit SonderbereichenZitatstelle…Anschriften mit Sonderbereichen werden für diejenigen Anschriften des Anschriftenbestands nach § 4, die nach § 5 Nummer 3 als Sonderbereiche gekennzeichnet sind, Angaben zu folgenden Merkmalen…Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 7 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und WohnungszählungZitatstelle…Gebäude- und Wohnungszählung dürfen für die Wohnanschriften des Anschriftenbestands nach § 4 Angaben zu folgenden Merkmalen des Eigentümers, des Erbbauberechtigten, des Verwalters oder…Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung