§ 11 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit SonderbereichenZitatstelle…sind durch die statistischen Ämter der Länder in dem Bestand des Steuerungsregisters nach § 5 zu kennzeichnen.Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 11 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit SonderbereichenZitatstelle…Sonderbereichen pflegen die statistischen Ämter der Länder in das Steuerungsregister nach den §§ 5 und 6 Angaben zu folgenden Merkmalen ein:Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 12 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und WohnungszählungZitatstelle…pflegen die statistischen Ämter der Länder zu den Anschriften des Steuerungsregisters nach den §§ 5 und 7 die Angaben zu folgenden Merkmalen ein:Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 15 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Weitere Verwendung von Angaben aus dem SteuerungsregisterZitatstelledie Angaben aus dem Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen nach § 5 mit Ausnahme der zu § 12 Absatz 1 Nummer 3 übermittelten Angaben.Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
§ 3 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Aufbau eines anschriftenbezogenen SteuerungsregistersZitatstelledem Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen nach § 5,Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
§ 6 ZensVorbG 2022Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit SonderbereichenZitatstelle…Sonderbereichen werden für diejenigen Anschriften des Anschriftenbestands nach § 4, die nach § 5 Nummer 3 als Sonderbereiche gekennzeichnet sind, Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen