Art. 15 Abs. 1 32014R0609Die Mitgliedstaaten oder ihre nationale Zentralbank führen die Zahlungsanweisungen der Kommission gemäß den Weisungen der Kommission und spätestens binnen drei…
Protokollnotiz RüBürgAVwVbg SLVerwaltungsvereinbarung über die Verwaltung und Abwicklung von Bundesrückbürgschaften Vom 1. Februar/30. April 1991
Zu Nummer 5: Sofern bei der zuständigen Stelle eines Landes das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, sind die eingegangenen Beträge innerhalb…
Art. 68 Abs. 8 32015R1222Alle zentralen Gegenparteien oder Transportagenten stellen sicher, dass die eingezogenen Engpasserlöse spätestens zwei Wochen nach der Abrechnung den ÜNB…
§ 7 Abs. 7 ZerlGZerlegung der Lohnsteuer
Die Zerlegungsanteile und die Vorauszahlungen auf Zerlegungsanteile sind mit Ablauf der jeweiligen Kalendervierteljahre gegenüber den obersten Finanzbehörden…
§ 8 Abs. 2 ZerlGZerlegung der Kapitalertragsteuer
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben für jedes Kalendervierteljahr das Aufkommen nach Absatz 1 Satz 1 und die nach Ländern zusammengefassten…