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Die Prüfung ist nicht öffentlich.
Bei der Prüfung dürfen die folgenden Personen anwesend sein: Die genannten Personen dürfen nicht in die laufende Prüfung eingreifen.
Mitglieder eines anderen Prüfungsausschusses der Industrie- und Handelskammer,
Vertreter der Industrie- und Handelskammern,
Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prüfungen zu kontrollieren, oder
Personen, die von einer Industrie- und Handelskammer dafür vorgesehen sind, in einen Prüfungsausschuss berufen zu werden.
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen/Vertreter der obersten Landesbehörden, der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder und stellvertretenden…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der obersten Bundes- und Landesbehörden, der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Beauftragte der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Berufsbildungsausschusses können…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter oder Vertreterinnen der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des gemeinsamen Berufsbildungsausschusses beim…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.