§ 8 Abs. 3 APO LMChem SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüften Lebensmittelchemiker des Saarlands (APO LMChem SL) Vom 20. September 2021
Dem Antrag sind beizufügen: Ist es dem Prüfling nicht möglich, die Nachweise nach Nummer 1 in der vorgeschriebenen Weise oder fristgerecht beizufügen, kann die…
§ 5 Abs. 1 TfPVVerordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungsorganisation. Sie kann im Einzelfall Ausnahmen von den Voraussetzungen des § 4 Absatz 2 Nummer 1…
§ 7 Abs. 2 TAppVVerordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
Die Nachweise sind in Urschrift oder in amtlich beglaubigter Ablichtung vorzulegen. Sie können in anderer Form vorgelegt werden, soweit diese im Einzelfall…
§ 4 Abs. 2 LogAPrOAusbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden
Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
§ 12 Abs. 1 ÜDStPrO SL 2018Verordnung - Ordnung der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher Vom 16. April 2018
Vor Beginn der Prüfung hat die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer das Zulassungsschreiben vorzulegen und sich durch Vorlage ihres oder seines…