§ 5 Abs. 1 RettSanAPV SL 2023Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern Vom 30. Mai 2023*)
Bei jeder anerkannten schulischen Ausbildungsstätte ist durch die zuständige Behörde auf Vorschlag der Ausbildungsstätte ein Prüfungsausschuss zu berufen, der…
§ 17 Abs. 2 SächsAPOAHaftSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
Die Bestellung des Mitglieds des Prüfungsausschusses nach Satz 1 Nummer 4 aus einem anderen als dem Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung setzt…
§ 3 Abs. 3 ErgThAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Das Mitglied nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 sitzt dem Prüfungsausschuß vor. Die Behörde kann bestimmen, daß das Mitglied nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 den Vorsitz…
§ 16 Abs. 2 HebStPrVStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Die Hochschule bestimmt die oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nach § 15 Absatz 1 Nummer 2 und ein Ersatzmitglied für den Fall der Verhinderung der…
§ 8 Abs. 2 WPrZÖGW-VO NRWVerordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer den Vorsitz führenden Person (Vorsitz), je einer Prüferin oder einem Prüfer für jedes Prüfungsfach…