ZirkRegV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 ZirkRegVInkrafttretenVerordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten § 5Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 5Schlussformel