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Die neue Jahresleistung für das Arbeitgeber-Wohnungsbaudarlehen ist in der Weise zu berechnen, dass der erhöhte Zinssatz und der Tilgungssatz auf den ursprünglichen Darlehensbetrag bezogen werden. Die durch die fortschreitende Darlehenstilgung ersparten Zinsen werden zur erhöhten Tilgung verwendet.