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Die Grundbücher werden im Saarland ab dem 1. August 2000 in maschineller Form geführt.
Die maschinelle Bearbeitung erfolgt zentral bei dem Amtsgericht Saarbrücken - Saarländisches Grundbuchamt.
Mit der vollständigen Übernahme der jeweiligen Bestände sind die bisherigen Grundbuchämter aufgelöst.