§ 178 Abs. 2 Nr. 7 AOAbgabenordnung
Fertigung von Schriftstücken, elektronischen Dokumenten, Abschriften und Ablichtungen sowie bei der elektronischen Übersendung oder dem Ausdruck von…
§ 13 Abs. 5 SächsVwKGSächsisches Verwaltungskostengesetz
Aufwendungen für die auf besonderen Antrag erteilten Vervielfältigungen werden gesondert als Schreibauslagen erhoben. Die Höhe der Schreibauslagen wird im…
§ 344 Abs. 1 Nr. 1 AOAbgabenordnung
Schreibauslagen für nicht von Amts wegen zu erteilende oder per Telefax übermittelte Abschriften; die Schreibauslagen betragen unabhängig von der Art der…
§ 47 Abs. 2 Nr. 3 SchiedsGGesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
hinsichtlich der Schreibauslagen derjenige, der die Erteilung von Ausfertigungen oder Abschriften beantragt hat.