§ 12 KHBVVerordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern
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§ 12 LiqVVerordnung über die Liquidität der Institute
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§ 11 EÜGGesetz über den Einfluß von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse
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§ 5 AbgrVVerordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser
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