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Unbeschadet des Zollkodex der Union und der sonstigen unionsrechtlichen Vorschriften lehnt die Zollstelle die Annahme der Zollanmeldung ab, wenn
die Zollstelle sachlich nicht zuständig ist,
die Voraussetzungen für die beantragte Zollbehandlung nicht vorliegen oder
Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.
entgegen Artikel 49 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 eine Förmlichkeit, die erfüllt sein muß, damit eine Ware eine zollrechtliche Bestimmung erhält (Anmeldung…
Abweichend von Absatz 1 können die Zollbehörden die Zollanmeldung in bestimmten, in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Fällen für ungültig erklären,…
Zollanmeldungen, die die Anforderungen dieses Kapitels und des Artikels 76 erfüllen, werden von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern die…
Zollanmeldungen, die die Anforderungen dieses Kapitels erfüllen, werden von den Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern die betreffenden Waren den…
Die Zollbehörden erklären eine bereits angenommene Zollanmeldung auf Antrag des Anmelders für in jedem der folgenden Fälle für ungültig, Haben die Zollbehörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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