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Die Zollbehörden erklären eine bereits angenommene Zollanmeldung auf Antrag des Anmelders für ungültig, wenn sie davon überzeugt sind, dass Haben die Zollbehörden den Anmelder jedoch von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt, eine Beschau der Waren vorzunehmen, so wird der Antrag auf Ungültigerklärung der Zollanmeldung erst angenommen, nachdem die Beschau stattgefunden hat.
die Waren unverzüglich in ein Zollverfahren übergeführt werden müssen, oder
die Überführung der Waren in das Zollverfahren, zu dem sie angemeldet wurden, infolge besonderer Umstände nicht mehr gerechtfertigt ist.
Abweichend von Absatz 1 können die Zollbehörden die Zollanmeldung in bestimmten, in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Fällen für ungültig erklären, ohne dass dies zuvor vom Anmelder beantragt werden muss.
Die Zollbehörden erklären die Zollanmeldung nach Überlassung der Waren nicht für ungültig, außer in bestimmten, in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Fällen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch Festlegung der spezifischen Fälle zu ergänzen, in denen die Zollanmeldung von den Zollbehörden gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels für ungültig erklärt werden kann, ohne dass dies zuvor vom Anmelder beantragt werden muss, und gemäß Absatz 3 des vorliegenden Artikels nach Überlassung der Waren für ungültig erklärt werden kann.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Verfahrens für die Ungültigerklärung der Zollanmeldung nach der Überlassung der Waren gemäß Absatz 3 dieses Artikels. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 283 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Zollbehörden erklären eine bereits angenommene Zollanmeldung auf Antrag des Anmelders für in jedem der folgenden Fälle für ungültig, Haben die Zollbehörden…
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um – wie in Artikel 174 Absatz 2 vorgesehen – festzulegen, in welchen…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch Festlegung der spezifischen Fälle zu…
Werden die Waren, für die eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgegeben wurde, nicht gestellt, so erklären die Zollbehörden diese Anmeldung in jedem…
Werden die Waren, für die eine summarische Eingangsanmeldung abgegeben wurde, nicht in das Zollgebiet der Union verbracht, so erklären die Zollbehörden diese…
festgestellt haben, dass die Angaben in der Zollanmeldung unrichtig sind, oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.