ZPO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 ZPOSachliche ZuständigkeitZivilprozessordnung · Buch 1, Abschnitt 1, Titel 1§ 2 Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.§ 2