BPatG, 7 W (pat) 10/19, verb. m. 7 W (pat) 13/19Beschluss v. 2020-06-09 · § 44 ZPO
Patentbeschwerdeverfahren – zu einem Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden Ausführungen – Erinnerung gegen Feststellungsbeschluss – zur Hemmung der Frist zur Einzahlung der Beschwerdegebühr durch Einreichung eines Gesuchs um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe - fehlende Zahlung der Beschwerdegebühr – Fiktion der Nichterhebung der Beschwerde
BPatG, 27 W (pat) 28/16Beschluss v. 2018-05-09 · § 44 ZPO
Markenbeschwerdeverfahren – "LEZZO (Wort-Bild-Marke)/LEZZO" – Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit – deutlich erkennbarer Hinweis auf die Möglichkeit des Bestreitens der Benutzung – objektiver Grund für Zweifel an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters
BPatG, 29 W (pat) 7/15Beschluss v. 2017-05-03 · § 44 Abs 2 S 1 ZPO
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Karriere-Jura" – Ablehnungsgesuch – Kollektiv- bzw. Globalablehnung – pauschaler Vorwurf eigener wirtschaftlicher Interessen - Zurückweisung - zur Vertretungsvollmacht – Bezugnahme auf eine in den beigezogenen Akten des DPMA vorliegende Vollmacht – Veränderung der gesetzlichen Vertretung einer Partei – kein Erlöschen der Vollmacht - zum aufgrund jahrelanger Benutzung entstandenen Vertrauen am Fortbestand der Markeneintragung innerhalb der Zehnjahresfrist - Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
BPatG, 17 W (pat) 34/16Beschluss v. 2017-01-19 · § 44 ZPO
Patentbeschwerdeverfahren – "Anzeigevorrichtung" – zur Behandlung eines Ablehnungsgesuchs eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit
BPatG, 27 W (pat) 29/15Beschluss v. 2016-04-28 · § 44 ZPO
Markenbeschwerdeverfahren – "Limbic touch/LIMBIC (Unionsmarke)" – Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit – vom Berichterstatter geäußerte Beurteilung des angegriffenen Beschlusses als "überzeugend" - vorläufige rechtliche Würdigung – Notwendigkeit zu weiterem Sach- und Rechtsvortrag - angemessene Förderung der Beschwerde und der Verfahrensbeschleunigung – Übersendung der dienstlichen Stellungnahme durch den Berichterstatter selbst - vorgebrachten Gründe rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit des Berichterstatters nicht