ZPO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 849 ZPOKeine Überweisung an Zahlungs stattZivilprozessordnung · Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 3 § 848§ 850 Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.