§ 9 ZSDigRentÜGremVTeilnahme der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an Sitzungen
An den Sitzungen des Steuerungsgremiums können auch Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht teilnehmen.
§ 8 Abs. 1 ZSDigRentÜGremVLeitung der Sitzungen
Die Sitzungen des Steuerungsgremiums werden von der vorsitzenden Person geleitet.
§ 17 Abs. 3 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Beratungen der Ausschüsse sind grundsätzlich nicht öffentlich. Der Ausschuss kann beschließen, dass die Öffentlichkeit zugelassen wird. Die Öffentlichkeit…
§ 4 Abs. 2 SchumGGesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Vom 27. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Die Sitzungen der Gremien sind nicht öffentlich. 2Sachverständige können zu den Sitzungen hinzugezogen werden, soweit das betreffende Gremium dies beschließt.…