ZSDigRentÜGremV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 ZSDigRentÜGremVBeschlussfähigkeitVerordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht § 10§ 12 Beschlussfähig ist das Steuerungsgremium, wenn mindestens drei Stimmen abgegeben werden können. § 10§ 12