Art. 1 Abs. 2 Buchst. c 32025D0609BESCHLUSS (GASP) 2025/609 DES RATES vom 24. März 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Mauretaniens
besserer Schutz der Zivilbevölkerung.
Art. 1 Abs. 2 Buchst. c 32024D2015BESCHLUSS (GASP) 2024/2015 DES RATES vom 22. Juli 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien
besserer Schutz der Zivilbevölkerung;
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 THWGGesetz über das Technische Hilfswerk
technische Hilfe im Zivilschutz,
§ 2 Abs. 1 BBKGGesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Das Bundesamt nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch das Zivilschutz- und…
§ 19 Abs. 1 ZSKGSchutzkommission
Beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat besteht eine Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung.